Liebelt Medienwerk

Mietvertrag für die Vermietung der Fotobox „Lottie“ und Zubehör

1. Vertragspartner

Vermieter
Simon Liebelt
Teckstraße 4
78056 Villingen-Schwenningen
E-Mail: hallo@liebelt-medienwerk.de

Mieter
Name: _______________________________________
Adresse: ____________________________________
Telefon: ____________________________________
E-Mail: _____________________________________


2. Mietgegenstand

  • Fotobox „Lottie“
  • Foto-Drucker
  • Verkleidungszubehör und weiteres Equipment gemäß Übergabeprotokoll

3. Mietzeitraum

von: ___ / ___ / ______ bis: ___ / ___ / ______


4. Mietpreis

Grundpaket:

  • Fotobox, Drucker inkl. 150 Fotoabzügen, Verkleidungen
  • Pauschalpreis: 235€ je Einsatztag

Zusatzabzüge (optional):

  • Je weitere 150 Abzüge: 75€ Aufpreis
  • Zusatzabzüge werden bei Rückgabe gezählt und separat abgerechnet.

5. Kaution

Der Mieter leistet eine Kaution in Höhe von 300€.

Diese dient zur Absicherung gegen Verlust, Schäden oder fehlendes Zubehör.

Die Kaution ist spätestens bei Abholung bar oder vorab per Überweisung zu leisten.

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe erfolgt die Rückzahlung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen.


6. Zahlungsbedingungen

  • Anzahlung: 50€ bei Vertragsabschluss zur verbindlichen Reservierung (Überweisung)
  • Restzahlung: 185 € spätestens bei Abholung (bar) oder 2 Werktage vorab per Überweisung
  • Eine verbindliche Buchung kommt erst mit Eingang der Anzahlung zustande.

7. Stornierungsbedingungen

  • Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  • Stornierung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: Die Anzahlung (50 €) wird einbehalten

Stornierungen sind schriftlich per E-Mail an hallo@liebelt-medienwerk.de zu richten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail.


8. Pflichten des Mieters

  • Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte sorgfältig zu behandeln und vollständig sowie in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
  • Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung haftet der Mieter in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes bzw. der Reparaturkosten.
  • Die Fotobox darf nur im Rahmen der technischen Spezifikationen und unter Beachtung der Gebrauchsanweisung eingesetzt werden.

9. Haftungsausschluss des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für:

  • Funktionsstörungen, die durch unsachgemäße Bedienung entstehen,
  • Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Fotobox oder des Druckers beim Event verursacht werden,
  • mittelbare Schäden (z. B. entgangene Erinnerungen oder Ausfallfotos).

10. Sonstiges

  • Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen.

11. Unterschriften

Ort, Datum: ___________________________

Mieter: ___________________________
Vermieter: ___________________________


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